
Bekanntmachung
Hinweis zur Datenübermittlung
Vollzug des Bundesmeldegesetzte –BMG-; Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen gem.
§ 50 BMG - Hinweis auf Recht des Widerspruchs zur Datenübermittlung
(1) Die Meldebehörde darf
Parteien, Wählergruppen und
anderen Trägern von Wahl-vorschlägen
im Zu-sammenhang
mit Wahlen und
Abstimmungen auf staatlicher
und kommunaler Ebene in
den sechs der Wahl oder Ab-stimmung
vorangehenden
Monaten Auskunft aus dem
Melderegister über die in § 44
Ab-satz 1 Satz 1 bezeichne-ten
Daten von Gruppen von
Wahlberechtigten erteilen,
soweit für deren Zusam-mensetzung
das Lebensalter
bestimmend ist. Die Geburts-daten
der Wahlberechtigten
dürfen dabei nicht mitgeteilt
werden. Die Person oder
Stelle, der die Daten übermit-telt
werden, darf diese nur für
die Werbung bei einer Wahl
oder Abstimmung verwenden
und hat sie spätestens einen
Monat nach der Wahl oder Ab
-stimmung zu löschen oder zu
vernichten.
(2) Verlangen Mandatsträger,
Presse oder Rundfunk Aus-kunft
aus dem Melderegister
über Alters- oder Ehejubiläen
von Einwohnern, darf die Mel-debehörde
Auskunft erteilen
über
1. Familienname, 2. Vorna-men,
3. Doktorgrad, 4. An-schrift
sowie 5. Datum und
Art des Jubiläums.
Altersjubiläen im Sinne des
Satzes 1 sind der 70. Ge-burtstag,
jeder fünfte weitere
Geburtstag und ab dem 100.
Geburtstag jeder folgende
Geburtstag; Ehejubiläen sind
das 50. und jedes folgende
Ehejubiläum.
(3) Adressbuchverlagen darf
zu allen Einwohnern, die das
18. Lebensjahr vollendet ha-ben,
Auskunft erteilt werden
über deren 1. Familienname,
Beratungsangebote im Bürgerbüro des Landratsamtes
Asylsozialberatung
Jeden Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr
Amt für Jugend und Familie
Di von 14.30-16.30 Uhr
Ausländeramt
Do von 13.30-16.30 Uhr
BAföG-Stelle
Mi von 13.00 -16.00 Uhr
Energiesprechstunde
Vereinbarung Tel.: (08631) 699-418
Gesundheitsamt
Jeden 1. und 3. Freitag/Monat
von 08.00-12.00 Uhr
Öffentlicher Personennahverkehr
Jeden 1. und 3. Montag/Monat von
9.00-12.00 Uhr und von 13.00-16.00 Uhr
Soziale Beratung
Jeden 2. und 4. Montag/Monat von 13.30-16.30 Uhr
4
Beratungsangebote im Rathaus
Lernen vor Ort (Jobbegleitung)
Landratsamt Mühldorf am Inn
Freitag, 9.00 bis 10.00 Uhr im Rathaus
Betreuungsrat: Hilfe und Beratung zu Betreuung
Jeden Mittwoch von 09.30-10.30 Uhr
Bürgermeistersprechstunde
In der Regel jeden 1. Do/Monat nachmittags; Anmeldung
unter (08638) 959-250
Deutschen Rentenversicherung: Rentenberatung
Jeden 3. Mo/Monat Tel.: 0800/6789100
Kommunale Behindertenbeauftragte: Beratung rund ums
Thema Behinderung; jeden Donnerstag von 16.00-17.00 Uhr
Freiwilligenbörse Lichtblick: Beratung und Vermittlung
Jeden Mittwoch von 10.30-11.30 Uhr
Seniorenbeirat: Seniorenberatung
Jeden Mittwoch von 10.30-11.30 Uhr
Sprechstunden der Referentin für Familie und Jugend
Jeden 1. Do/Monat von 17.00–18.00 Uhr
VdK Kreisverband: sozialrechtliche Beratung
jeden 2. und 4. Mo/Monat von 8.30-11.30 Uhr
VdK Ortsverband Waldkraiburg: soziale Orientierungshilfe
Jeden 1. Dienstag/Monat von 10.00-12.00 Uhr
Informieren Sie sich!
Beratungsangebote im Rathaus
2. Vornamen, 3. Doktor-grad
und 4. derzeitige An-schriften.
Die übermittelten Daten dür-fen
nur für die Herausgabe
von Adressbüchern
(Adressenverzeichnisse in
Buchform) verwendet werden.
Dies trifft für die Stadt Waldk-raiburg
nicht zu.
Gemäß § 50 Abs. 5 BMG hat
jede Person das Recht, der
Übermittlung ihrer Daten nach
den vorstehenden Angaben
zu widersprechen. Hierauf
wird hiermit ausdrücklich hin-gewiesen.
Antrags- vordrucke
erhalten Sie bei der Meldebe-hörde
(Rathaus, Zi.-Nr. 004)
oder zum Ausdruck auf der
Homepage der Stadt Waldk-raiburg.
(www.waldkraiburg.de/
Bürgerserviceportal/
Übermittlungssperren)
Stadt Waldkraiburg
Spende der Hö-cketstaller-
Stiftung
5.000 € für bedürftige Kinder
Seit 2009 setzt sich die Karl
& Helga Höcketstaller Stif-tung
für bedürftige Kinder im
Landkreis ein. Petra Hö-cketstaller,
die Geschäftsfüh-rerin
der Karl Höcketstaller
GmbH und Vorstand der Stif-tung,
überreichte einen
Spendenscheck in Höhe von
5.000 Euro an Bürgermeister
Robert Pötzsch. „Vielen Dank
für die tolle Unterstützung.
Damit können wir vielen be-dürftigen
Familien und Kin-dern
in Waldkraiburg helfen“,
sagte er bei der Übergabe.