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Reinigung der Urnenwände (Kolumbarien)
Die Friedhofsverwaltung rät dazu, persönliche Gegenstände wie Laternen, Schalen, Engel und sonstige Dekorationsartikel bereits vorab zu entfernen. Gegenstände, die nicht entfernt wurden, können nach der Reinigungsaktion nicht mehr aufbewahrt werden!
Für das Verschwinden persönlicher Gegenstände übernimmt die Stadt keine Haftung.
Auszug aus der Friedhofssatzung:
§ 15 a Abs. 2: Es ist nicht gestattet, Urnennischen zu verändern, zu vermauern, zu öffnen oder Urnen aus den Nischen zu entnehmen. Es ist ferner nicht gestattet Nägel einzuschlagen, Bildwerke aufzustellen oder an Wänden oder Nischen Kränze oder Blumen anzubringen. Natürlicher Blumenschmuck kann nur an den hierfür besonders bezeichneten Stellen und nur ohne besondere Gefäße niedergelegt werden. Sobald er nicht mehr frisch ist hat ihn der Nutzungsberechtigte zu entfernen. Künstlicher Blumenschmuck darf nicht niedergelegt werden. Die Stadt ist befugt unrechtmäßig angebrachten Schmuck zu entfernen.