Hinweisgeberschutzgesetz
Liebe Bürgerinnen und Bürgern,
ab dem 2. Juli 2023 tritt das „Hinweisgeberschutzgesetz“ in Kraft. Durch dieses ist auch die Stadt Waldkraiburg als Arbeitgeber verpflichtet Meldestellen für sog. Hinweisgeber einzurichten.
Was bedeutet das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?
- Das Hinweisgeberschutzgesetz setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht um. Das Gesetz regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an eine hierfür eingerichtete Meldestelle weitergeben (sogenannte Hinweisgeber oder auch Whistleblower).
- Um diese Personen zu schützen, verbietet das Hinweisgeberschutzgesetz Repressalien gegenüber Whistleblowern. Zudem enthält das Gesetz Regeln mit dem Umgang bei grob fahrlässigen Falschmeldungen.
- Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht vor, dass Unternehmen und Organisationen mit 50 oder mehr Beschäftigten verpflichtet sind, eine interne Meldestelle einzurichten.
- Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt die einzuhaltenden Verfahrensabläufe nach Eingang einer Meldung. Das sind insbesondere Dokumentationspflichten, Fristen für Rückmeldungen an den Hinweisgeber und Folgemaßnahmen.
- Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht vor, dass die Identität dieser Personen nur dem für die Meldung zuständigem Bearbeiter bekannt sein darf. Nur in Ausnahmefällen darf die Identität des Hinwegebers oder der Person, die Gegenstand einer Meldung ist, herausgegeben werden, z.B. in Strafverfahren auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden.
Das Gesetz gilt zur Meldung und Offenlegung von Informationen über
- Verstöße, die strafbewehrt sind,
- Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient,
- sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft“ (§2 Abs. (1) HinSchG)
Wie kann ich Meldungen machen?
- Die städtische Emailadresse zum Hinweisgeberschutzgesetz lautet: hinweisgeber@waldkraiburg.de.
- Der postalische Weg an die Stadt Waldkraiburg ist ebenfalls möglich (bspw. „zu Händen Meldestelle Hinweisgeberschutz“).
- Telefonisch unter: 08638 959 -1396