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Abgabefrist von Anträgen für Schülerkarten
Frist läuft noch bis 15. Juni
Wir bitten alle Eltern von schulpflichtigen Kinder der Waldkraiburger Grund- und Mittelschulen mit Beförderungsanspruch rechtzeitig die Anträge für die öffentlichen Linien 1 und 2 (Stadtbus) der Firma Hinmüler, sowie die öffentlichen Linien der RBO zu stellen. Für die Ausstellung der Fahrkarten zum Schuljahr 2022/2023 ist es notwendig, dass bis spätetens 15. Juni 2022 alle Anträge auf Kostenfreiheit des Schulweges bei der Stadt Waldkraiburg eingegangen sind. Dazu muss ein Lichtbild des Kindes abgegeben werden.
Die Anträge werden bei der Stadt Waldkraiburg, Frau Schinagl, Am Kalander 1, 84478 Waldkraiburg und an den entsprechenden Schulen ausgehändigt.
Außerdem finden Sie die Schülerbeförderungsanträge im Formularbereich unter Bürgerservice.
Beförderungspflicht
Eine Beförderungspflicht des Sachaufwandsträgers gegenüber den Grund- und Mittelschülern besteht zum regelmäßig stattfindenden Pflicht- und Wahlunterricht zur Sprengelschule bzw. zu der Schule, die dem Schüler (durch das Staatl. Schulamt) zugewiesen wurde. Schüler, die aufgrund eines Gastschulverhältnisses eine andere Schule besuchen, haben keinen Beförderungsanspruch und müssen die Beförderungskosten selber tragen.
Voraussetzungen für eine kostenfreie Beförderung
Ein Anspruch auf kostenfreie Beförderung zur Sprengelschule bzw. zugewiesenen Schule liegt dann vor, wenn
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der Schulweg für die Schüler der Jahrgangsstufen 1-4 länger als 2 km und für die Schüler der Jahrgangsstufen 5-10 länger als 3 km ist (ausschlaggebend ist der tatsächlich zu Fuß zurückzulegende kürzeste Weg zwischen Wohnung und Schule)
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ein besonders gefährlicher und beschwerlicher Schulweg besteht
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eine dauernde Behinderung des Schülers eine Beförderung erfordert
Die Kostenfreiheit gilt grundsätzlich bis einschließlich der 10. Jahrgangsstufe. Die Beförderungskosten für Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe müssen die Familienbelastungsgrenze von 395 Euro je Schuljahr übersteigen. Die Kostenerstattung erfolgt auf Antrag.
Umzug, Schulwechsel, Verlust
Bei Umzug oder Schulwechsel (auch innerhalb Waldkraiburgs) ist der von der Stadt Waldkraiburg ausgehändigte Fahrausweis/Schülermonatskarte mit Wertmarken unverzüglich zurückzugeben.
Wird der Fahrausweis/Schülermonatskarte mit Wertmarken verspätet oder gar nicht zurückgegeben, sind wir leider gezwungen, den Erziehungsberechtigten die entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
Bei Verlust des Fahrausweises/Schülermonatskarte mit Wertmarken ist eine Verlustmeldung auszufüllen und unterschrieben an uns zurückzugeben. Das Formular ist bei uns erhältlich.
Fahrpläne
Die Stadt Waldkraiburg hat folgende Busunternehmen mit der Schülerbeförderung beauftragt:
Informationen zum Schulbus finden Sie unter hier.
Linie: RBO 6224 Kraiburg-Waldkraiburg-Ampfing
Unternehmen: Verkehrsgemeinschaft Mühldorf, Töginger Straße 18b, 84453 Mühldorf am Inn, Telefon: (08631) 990218
Beförderungsanspruch:
Mittelschüler aus dem Stadtteil Niederndorf zur Mittelschule Franz-Liszt-Straße bzw. Mittelschule Dieselstraße
Fahrplanauskunft: hier klicken
Gesetzliche Grundlagen
Die Schülerbeförderung in Bayern wird durch das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG) und die Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV) geregelt.