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Schülerinnen und Schüler der Volksschulen erfüllen ihre Schulpflicht in der Schule, in deren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Für jede öffentliche Volksschule ist ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulsprengel festgelegt.
Im beiliegenden Straßenverzeichnis können Sie die für Ihr Kind zuständige Grund- und Mittelschule ausfindig machen.
Schulsprengeleinteilung zum Download (625 KB)
Sollte es notwendig sein, dass Ihr Kind eine andere Grundschule besuchen muss, können Sie einen Gastschulantrag stellen. Hierfür müssen zwingende, persönliche Gründe vorliegen.
Weitere Informationen zum Thema „Gastschulverhältnis" erhalten Sie hier.
Durch den Zusammenschluss der beiden Mittelschulen zum Mittelschulverbund Waldkraiburg, entstand ein einheitlicher Gesamtschulsprengel. Die beiden Schulen bleiben jedoch als rechtlich selbstständige Schulen mit jeweils einer eigenen Schulleitung bestehen. Der bisherige Mittelschulsprengel wurde als Grundlage für den Einzugsbereich der jeweiligen Schule bestimmt. Die Schüler besuchen grundsätzlich die bisherige Sprengelschule, innerhalb deren Einzugsbereichs sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.