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- Bauleitplanung / Bebauungsplanung / Flächennutzungsplanung
Mit den Mitteln der Bauleitplanung soll die nachhaltige städtebauliche Entwicklung jeder Kommune gewährleistet werden, mit der u.a. eine menschenwürdige Umwelt gesichert und die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt und entwickelt werden.
Die städtebauliche Planung umfasst nicht nur die Erschließung und Nutzung neuer Siedlungsflächen, sondern auch die Funktionserhaltung, strukturelle Verbesserung oder Nutzungsänderung bebauter Gebiete und die laufende Überprüfung noch nicht verwirklichter Planungen mit den städtebaulichen Planungsgrundsätzen und den Entwicklungszielen der Gemeinde.
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, ist die Kommune verpflichtet, Bauleitpläne aufzustellen; dabei ist den Zielen der Raumordnung Rechnung zu tragen.
Die Bauleitplanung gliedert sich in die Flächennutzungsplanung als vorbereitende Bauleitplanung und die Bebauungsplanung als verbindliche Bauleitplanung.
Im Rahmen der Aufstellung der Bauleitpläne ist die Kommune in ihrer Entscheidungshoheit - in Waldkraiburg erfolgt diese Entscheidung durch den Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss - verpflichtet, die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
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