Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Stadt Waldkraiburg) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website und mobilen Anwendungen in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website
http://www.waldkraiburg.de.
Letzte Aktualisierung der Website
Diese Website wurde zuletzt am 16.01.2024 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie
Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Stadt Waldkraiburg, stadt@waldkraiburg.de, 08638 959 0, 08638 959 200
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Im Rahmen einer von Dritten vorgenommenen Bewertung wurde festgestellt, dass der Webauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit gewährleistet. Wir (Stadt Waldkraiburg) arbeiten dementsprechend mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung seiner Website weiter zu verbessern.
Die Website der Stadt Waldkraiburg (www.waldkraiburg.de) ist mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Teile sind nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:
- Die Überschriftenstruktur weist einige Fehler auf. Zudem gibt es Sprünge in der Hierarchie
- Die Region „Hauptinhalt“ ist nicht vorhanden.
- Der Link zum Verändern der Schriftgröße hat keinen Linktext.
Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit
Folgende nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit:
Videoaufzeichnungen
Evaluationsmethode
BITV / EN 301 459-Test durch BIK
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer
Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen
Sie unter:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Sonstige Angaben zur Barrierefreiheit
Barrierefreies Webdesign
Die Schrift können Sie selbstständig vergrößern. Verwenden Sie hierfür das Browsermenü, das Tastenkürzel STRG + "+".
Die Website kann ohne Maus genutzt werden.
Die Inhalte der Website sind so strukturiert, dass sie auch für sehbehinderte oder blinde Nutzerinnen und Nutzer über Screenreader verständlich sind.
Zu Fotos und Grafiken sind Alternativ-Texte mit Erläuterungen hinterlegt. Bei den Bildern und Grafiken, wo dies noch nicht der Fall ist, wird dies gerade überarbeitet.
Die Stadt Waldkraiburg versucht alle Inhalte in einfacher und verständlicher Sprache zur Verfügung zu stellen. Da die Inhalte von verschiedenen Redakteuren bearbeitet werden und einige Inhalte rechtssicher formuliert sein müssen, ist dies nicht immer vollständig erfüllbar.
Vorlesesoftware
Für Menschen mit Leseschwierigkeiten, Lernschwierigkeiten oder Sehschwächen vereinfacht eine Vorlesesoftware den Zugang zu Webseiten. Deshalb hat die Stadt Waldkraiburg die Vorlesefunktion der Firma Readspeaker auf den kompletten Inhalt von www.waldkraiburg.de.
Sie haben Hinweise für die Stadt Waldkraiburg?
Sie haben Anmerkungen oder Fragen zur Barrierefreiheit des digitalen Angebots der Stadt Waldkraiburg?
Bitte wenden Sie sich an presse@waldkraiburg.de oder 08638 959 246.
Sie haben weitergehende Fragen?
In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt zum Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung auf:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Dieses Amt wurde als "Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik" für
Websites bayerischer öffentlicher Stellen definiert. Dort haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf
Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16.01.2024 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 16.01.2024 überprüft.
Quelle: eRecht24