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Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer
Aufgrund vermehrter Beschwerden in den vergangenen Tagen weist die Stadt Waldkraiburg ausdrücklich darauf hin, dass Grundstückseigentümer dazu verpflichtet sind, Gehsteige und Gehbahnen von Schnee und Eis zu befreien und diese zu streuen.
Dabei sind folgende Regeln zu beachten:
• an Werktagen spätestens bis 7 Uhr und
• an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen spätestens bis 8 Uhr;
Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie dies zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist.
• Räumen vor Streuen!
• Falls gestreut werden muss, in erster Linie nur Sand und Splitt verwenden; Salz nur in Ausnahmefällen wie z. B. bei Treppen, Steigungen usw.
• Splitt wird auch im Betriebshof der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH, Geretsrieder Str. 34, für Haushalte in kleinen Mengen kostenlos abgegeben.
Die Stadt Waldkraiburg bittet alle Grundstückseigentümer darum, sich ihren Pflichten anzunehmen um Unfälle und daraus entstehende Regressansprüche zu vermeiden. Das Einhalten der Regelungen sollte daher auch im eigenen Interesse der Grundstückseigentümer liegen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie über die Stadtverwaltung Tel. 08638-959-272.