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Grundsteuerreform: Informationsveranstaltung für Grundstücksbesitzer
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für die Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Aus diesem Grund hat der Bayerische Landtag zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstückes bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird dann nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet. Alle Grundstücksbesitzer müssen ab Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Empfohlen wird dies in elektronischer Form über das Portal Elster.
Da die Abgabe und die Neuberechnung viele Fragen aufwirft, bietet das Finanzamt Mühldorf am Dienstag, 12. Juli eine Informationsveranstaltung an. Beginn ist um 19 Uhr im kleinen Saal im Haus der Kultur in Waldkraiburg. Nach dem Vortrag besteht die Möglichkeit an die anwesenden Vertreter des Finanzamtes Fragen zu stellen.
Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist nicht notwendig.
Weitere Informationen zur neuen Regelung finden Interessierte auch unter www.grundsteuer.bayern.de