Zur Vorberatung von Beschlüssen oder zur abschließenden Entscheidung für bestimmte Aufgabenbereiche, können durch den Stadtrat verschiedene Ausschüsse gebildet werden. Die Ausschussbesetzung muss dem Verhältnis der im Stadrat vertretenen Parteien und Gruppen entsprechen.
Die Termine der Ausschussitzungen sowie die einzelnen Mitglieder finden Sie hier.
Haupt- und Finanzausschuss
Der Ausschuss ist unter anderem zuständig in
Angelegenheiten
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der allgemeinen Verwaltung,
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Personalangelegenheiten der gemeindlichen Beamten und Beamtinnen ab Besoldungsgruppe A9 bis Besoldungsgruppe 10 und der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ab Entgeltgruppe 9c des TVöD oder ab einem entsprechenden Entgelt bis Entgeltgruppe 10 oder einem ent-sprechenden Entgelt mit Ausnahme der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und der be-rufsmäßigen Gemeinderatsmitglieder; die Befugnisse nach Art. 43 Abs. 1 Satz 1 GO werden insoweit hiermit vom Gemeinderat übertragen (Art. 43 Abs. 1 Satz 2 GO); Abs. 3 Nr. 3 bleibt unberührt,
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Personalentscheidungen, zu denen die Gemeinde in sonstiger Weise berufen ist, z.B. Bestä-tigung des Feuerwehrkommandanten oder der Feuerwehrkommandantin, Vorschlag von Schöffen und Schöffinnen usw.,
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des Gewerbewesens,
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der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
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der Gemeinschafts-, Jugend- und Familienhilfe, einschließlich der Kindergärten,
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des Gesundheits- und Sozialwesens,
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der Schulen und Erwachsenenbildung,
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des Finanz- und Steuerwesens,
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budget- bzw. abteilungsbezogene Investitions- und Baumaßnahmen,
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Abschluss von Zweckvereinbarungen ohne Befugnisübertragungen
soweit nicht der erste Bürgermeister dafür zuständig ist.
Kultur- und Sportausschuss
Der Ausschuss ist unter anderem zuständig in Angelegenheiten
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der allgemeinen Kulturpflege,
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der kulturtragenden Vereine,
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der städtischen Kulturabteilung,
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des Breitensports,
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budget- bzw. abteilungsbezogene Investitions- und Baumaßnahmen,
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Abschluss von Zweckvereinbarungen ohne Befugnisübertragungen
soweit nicht der erste Bürgermeister selbstständig entscheidet.
Ferienausschuss
Der Ferienausschuss erledigt während der Ferienzeit alle Angelegenheiten, für die sonst der Stadtrat oder ein beschließender Ausschuss zuständig ist. Die Ferienzeit des Stadtrates beträgt sechs Wochen und beginnt jeweils mit dem ersten Ferientag der allgemeinen Sommerschulferien.
Aufgaben, die kraft Gesetzes der Beschlussfassung des Stadtrates vorbehalten sind, soll der Ferienausschuss nur erledigen, wenn sie nicht ohne Nachteil für die Beteiligten, für die Stadt oder für die Allgemeinheit bis zum Ende der Ferienzeit aufgeschoben werden können.
Die Mitglieder des Ferienausschusses werden jährlich vor der Sitzung des Ferienauschusses durch die Fraktionen neu festgelegt.
Werkausschuss
Dieser Ausschuss ist unter anderem zuständig in Angelegenheiten des städtischen Eigenbetriebes (Stadtwerke Waldkraiburg), soweit nicht der Stadtrat zur Entscheidung ausschließlich zuständig ist, sich die Entscheidung allgemein vorbehält oder im Einzelfall an sich zieht oder es sich um Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung des Eigenbetriebes handelt.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss
Der Ausschuss ist unter anderem zuständig in Angelegenheiten wie
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Erlass, Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen nach den Vorschriften des Ersten Kapitels des Baugesetzbuchs sowie aller örtlichen Bauvorschriften im Sinn des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung, auch in den Fällen des Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung,
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Festlegung von Ausnahmen zu bestehenden Bebauungsplänen im Rahmen von Bauvorhaben und Bauanfragen
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Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens und sonstiger Zustimmungen zu Bauvorhaben,
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Wahrnehmung der Beteiligtenrechte in Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren sowie in der Bauleitplanung anderer Gemeinden,
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Umlegungsverfahren, Grenzregelungsverfahren
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Abschluss von städtebaulichen Verträgen und Erschließungsverträgen,
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Grundsatzfragen des Umweltschutzes (Luft, Wasser, Boden, Landschaft, Natur, Energie, Ab-fall, Ressourcen), einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfungen
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Entscheidungen in Mobilfunkangelegenheiten
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Hochwasserschutzmaßnahmen
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Angelegenheiten der Ortsteile, Stadtentwicklung, Stadtsanierung und Dorferneuerung
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Grundsätzliche Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung
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bedeutsame/ strategische Angelegenheiten des Wirtschaftsstandortes sowie des Einzelhan-dels
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Zustimmungen zu grundsätzlich bedeutsamen Bauvorhaben, Bauanfragen etc. Vorberatung und Abgleich mit Stadtentwicklungsstrategie
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Ausübung von Vorkaufsrechten
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Angelegenheiten der unteren Bauaufsicht, soweit nicht der erste Bürgermeister zuständig ist
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Bauplanung und Ausführung städtischer Hoch- und Tiefbaumaßnahmen
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Entscheidungen über Widmungen nach Straßen- und Wegerecht
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grundsätzliche Fragen des Straßenverkehrsrechts, Verkehrsplanungen
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Angelegenheiten des Öffentlichen Personennahverkehrs
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Angelegenheiten des Fremdenverkehrs
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budget- bzw. abteilungsbezogene Investitions- und Baumaßnahmen
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Abschluss von Zweckvereinbarungen ohne Befugnisübertragungen
soweit nicht der erste Bürgermeister selbstständig entscheidet.
Rechnungsprüfungsausschuss
Eines der Ausschussmitglieder wird vom Stadtrat zum Vorsitzenden bestellt. Dem Rechnungsprüfungsausschuss obliegt u.a. die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Waldkraiburg und des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs.