Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Stadtgebiet gemäß der Satzung vom 06.11.2019 besteuert wird.
Wie jede Steuer ist die Hundesteuer eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung (etwa das Reinigen der Straßen von Hundekot) gegenübersteht.
In unserem FAQ haben wir für Sie die häufigsten Fragen zur Hundesteuer zusammengefasst. Außerdem finden Sie hier die Formulare für die An- und Abmeldung ihres/ihrer Hunde,
Vordrucke SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Hundesteuer per Lastschrift
sowie die Hundesteuersatzung der Stadt Waldkraiburg vom 06.11.2019 und
die Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde vom 27.05.2009.
Fragen und Antworten zur Hundesteuer
Anmeldepflicht
Wer einen über vier Monate alten, der Stadt noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Stadt melden.
Bitte füllen Sie hierzu das Anmeldeformular aus und senden dieses gerne mit einem ausgefüllten SEPA-Lastschrift-
mandat online oder per Post an
Stadt Waldkraiburg
Stadtplatz 26
84478 Waldkraiburg
Nach der Anmeldung erhalten Sie die Hundesteuermarke (Nachweis, dass der Hund angemeldet ist) und den Bescheid.
Höhe der Hundesteuer und Fälligkeit
Die Steuer beträgt für jeden Hund, der nicht unter §2 (Steuerfreiheit) oder §6 (Steuerermäßigungen) der Hundesteuersatzung fällt
100 Euro (einhundert Euro). Die Steuer wird erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabebescheids fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Abgabebescheids ist die Steuer jeweils am 01. März eines jeden Jahres fällig (ohne weitere Aufforderung).
Bitte beachten Sie, dass für Kampfhunde eine gesonderte Regelung gilt (s. Punkt Kampfhunde).
Steuerermäßigungen und Befreiungen von der Hundesteuer
Die komplette Aufzählung können Sie der Hundesteuersatzung entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Steuerbefreiung / -ermäßigung bei der Anmeldung beantragt und ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden muss.
Kampfhunde - gehört ihr Hund dazu?
Die bayerische Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit legt zwei Kategorien von Kampfhunden fest. Die Verordnung können Sie über den folgenden Link aufrufen: Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität
Hunderassen nach §1 Abs. 1:
Pit Bull
Bandog
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Tosa-Inu
Diese Hunde nach §1 Abs.1 sowie Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden dürfen in der Stadt Waldkraiburg nicht gehalten werden.
Hunderassen nach § 1 Abs. 2:
Alano, American Bulldog,
Bullmastiff, Bullterrier,
Cane Corso
Dog Argentino, Dogue de Bordeaux,
Fila Brasileiro,
Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano,
Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin und
Rottweiler
Die aufgeführten Hunderassen nach § 1 Abs. 2 sowie Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden gelten ab Geschlechtsreife (18 Monate) als Kampfhunde, solange nicht durch ein Negativzeugnis die Ungefährlichkeit des Hundes nachgewiesen wird. Liegt ein Negativzeugnis vor, wird der Hund mit 100 Euro besteuert, ohne Negativzeugnis mit 1.000 Euro.
Genauere Auskünfte hierzu erteilt das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Waldkraiburg, Tel. 08638 / 959 –227.
Abmeldepflicht bei Veräußerung, Tod des Hundes, Wohnortwechsel
Bitte melden Sie ihren Hund ab, wenn
- ihr Hund verstorben ist
- Sie ihren Hund abgegeben haben oder
- Sie aus der Stadt Waldkraiburg weggezogen sind.
Bitte füllen Sie hierzu das Abmeldeformular aus und senden dieses online oder per Post an
Stadt Waldkraiburg
Stadtplatz 26
84478 Waldkraiburg
Bitte legen Sie die Hundesteuermarke sowie einen Nachweis über den Tod bzw. die Veräußerung des Tieres bei.
Allgemeine Informationen zur Hundehaltung in der Stadt Waldkraiburg
Dog-Stationen nutzen
Verschmutzte Grünflächen sind für Bürgerinnen und Bürger immer wieder ein Ärgernis, das auf Bürgerversammlungen angesprochen wird. Außerdem ist für die Mitarbeiter der Stadt die Pflege der so verunreinigten Grünanlagen eine äußerst unangenehme Sache. Dabei ist der Hundehalter auf allen öffentlichen Flächen verantwortlich, den Hundekot zu beseitigen.
Die Stadt Waldkraiburg will Ihnen diese Pflicht erleichtern. Im Stadtgebiet wurden an den bekannten Schwerpunkten sogenannte „Dog-Stationen“ aufgestellt, an welchen kostenlos Hundekotbeutel entnommen werden können.
Bitte nutzen Sie diese Stationen.
Eine Übersicht über die Stationen finden Sie hier: Dogstationen im Stadtgebiet
Leinenpflicht
Es kommt immer wieder mal zu Beschwerden wegen freilaufender Hunde. Wir bitten daher dringend, insbesondere Kinderspielplätze und Anlagen in denen es zu störenden Begegnungen mit andern Mitmenschen, Hunden und anderen Tieren kommen kann, nicht mit Hunden zu betreten oder beim Ausführen an einer Leine zu führen. Wenn die in der städtischen Hundehaltungsverordnung
Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde vom 27.05.2009 aufgestellten Regeln beachtet werden, lässt sich viel Ärger vermeiden und die Toleranz zur Hundehaltung stärken.