Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab 2026 soll eine Betreuungslücke schließen, die nach der Kita-Zeit für viele Familien entsteht, sobald die Kinder eingeschult werden.
Ab August 2026 (Schuljahr 2026/2027) sollen zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch erhalten, ganztätig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.
Der Rechtsanspruch sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor unter Anrechnung der Unterrichtszeit. Der Rechtsanspruch soll – bis auf max. vier Wochen – auch in den Ferien gelten.
Den erforderlichen Ganztagsausbau unterstützt der Bund mit Finanzhilfen in Höhe von bis zu 3,5 Millionen Euro für Investitionen in die Infrastruktur. Davon werden 750 Millionen Euro über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Ausbau der Bildungsinfrastruktur für Grundschulkinder bereits seit Ende 2020 bereitgestellt. Auch an den laufenden Kosten wird sich der Bund beteiligen und damit die Länder dauerhaft unterstützen. Die Mittel wachsen ab 2026 jährlich an bis hin zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030.
Die endgültige Verwaltungsvereinbarung II (VVII) sowie die Förderrichtlinien werden voraussichtlich noch im Jahr 2023 erscheinen und veröffentlicht.
Erfüllt werden kann der Rechtsanspruch sowohl in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen sowie durch eine Mittagsbetreuung.
Betreuungsmöglichkeiten für den Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung ab 2026 für die Stadt Waldkraiburg
- Hortanbau an 3 Grundschulen (GS Graslitzer, GS Goethe, GS Beethoven)
- Kinderhaus bauen /anmieten (z. B. Petersgebäude)
- Hortumbau zu Ganztag in den bestehenden Räumen an den Grundschulen
- Container aufbauen (2 Jahre Container anmieten, oder 5 Jahre Modulbauweise)