Der Stadtpass bietet die Möglichkeiten, zu ermäßigten Gebühren und Tarifen Einrichtungen zu besuchen. Folgene Einrichtungen gewähren eine Ermäßigung:
- Haus der Kultur
- Schulschwimmhalle Waldkraiburg
- Raiffeisen Arena Waldkraiburg (Eissporthalle)
- Haus des Buches
- Volkshochschule
- Sportverein VfL
- Sportverein EHC
- Familienzentrum Waldkraiburg
Bei Interesse informieren Sie sich bitte bei der oben genannten Einrichtung, in welcher Höhe Ermäßigungen gewährt werden.
WER erhält den Stadtpass?
Den Stadtpass erhalten
- Bürger mit Schwerbehinderung ab einem GdB von 70
- Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII
- Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei voller dauerhafter Erwerbsminderung nach SGB XII
- Empfänger von Leistungen zur Sicherheit des Lebensunterhalts nach SGB II (Bürgergeld)
- Heimbewohner mit Anspruch auf Barbetrag nach SGB XII (sog. Taschengeldempfänger)
- bedürftige Bürger, deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse den Vorschriften für den Bezug von HLU nach SGB XII oder von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II entsprechen, unter Berücksichtigung eine 10%igen höheren Regelsatzes
Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in Waldkraiburg.
WELCHE Unterlagen sind erforderlich?
Vorzulegen sind der Schwerbehindertenausweis oder der jeweilige Bescheid über vorgenannte Hilfen bzw. Unterlagen über die Einkommensverhältnisse.
WO kann der Stadtpass beantragt werden?
Der Stadtpass kann nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung im Rathaus, Zimmer 007 im Erdgeschoss, beantragt werden.
WER kann den ausgestellten Stadtpass benutzen?
Nur der Stadtpass-Inhaber ist berechtigt, die Ermäßigungen in Anspruch zu nehmen. Der Stadtpass ist nicht übertragbar. Er ist nur gültig in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass.
WIE VIEL kostet der Stadtpass?
Die Ausstellung des Stadtpasses ist kostenlos.
Öffnungszeiten und Kontakt:
Öffnungszeiten: Mo-Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 12.00, 13.00 – 18.00 Uhr
Telefon: 08638 959 211
Fax: 08638 959 2619