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Wegen zu viel Feinstaub in der Atemluft sind in Deutschland mehr als 60 000 vorzeitige Todesfälle zu beklagen. Hauptquelle ist hier nicht der Verkehr, sondern der gesundheitsschädliche Ruß aus privaten Holzöfen.
Denn Kamine werden immer beliebter und tragen in der kalten Jahreszeit nicht unerheblich zur Feinstaubbelastung bei. Vier von fünf Städter atmen mehr gefährliche Partikel ein, als die Weltgesundheitsorganisation WHO für tolerabel hält. Dies könnte sich mit dem Umweltzeichen Blauer Engel ändern, der nun strenge Anforderungen für Kaminöfen garantiert.
Richtig verwendet ist Holz durchaus ein umweltgerechter Brennstoff. Mit gut aufbereitetem Holz aus Ihrer Region, einer modernen Feuerstätte und einer sachgerechten Handhabung können Sie dazu beitragen, dass Ihr Holzofen oder Holzkessel für behagliche Wärme sorgt und die Umwelt nicht allzu sehr belastet. Die Umwelt und Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken!
So heißt es aufmunternd in einem Ratgeber des Umweltbundesamtes. Doch was ist für die Umweltbehörde eine "moderne Feuerstätte"? Die derzeit verfügbaren Kaminöfen seien ohne Partikelabscheider nicht akzeptabel, sagt Luftreinhalteexperte Axel Friedrich.
Der internationale Berater hat 2016 gemeinsam mit dem Danish Ecologic Council untersucht, wie stark die Luft in Innenräumen und Wohngebieten mit Feinstaub aus dem Holzofen belastet ist. Die Messungen zeigen, dass die Anzahl ultrafeiner Partikel im Rauch melr als 230-mal höher ist als jene der Umgebungsluft (2500 Partikel pro Kubikzentimeter (cm³) - selbst wenn es sich um einen neuen Ofen mit skandinavischem Umweltzeichen handelt, der optimal befeuert wird.
Ein LKW mit Dieselmotor und Partikelfilter kommt lediglich auf 1000 Partikel pro cm³, aus dem Schornstein des Holzbrikettofens dagegen 291300 und bei der Verbrennung von Scheitholz gar 587 850 Partikel pro Kubikzentimeter.
"Nach drei Stunden Brenndauer hat sich die Konzentration ultrafeiner Partikel im Wohnzimmer auf 30 000 Partikel pro Kubikzentimeter erhöht." Und das, so der erschrekende Vergleich, entspreche dem Niveau an einer stark befahrenen Straße.
So heizen Sie mit Scheitholz richtig:
1. Vom Fachmann inspizieren lassen.
Beim Auto eine Selbstverständlichkeit, bei Holzfeuerungsanlagen nicht immer üblich: die jährliche Wartung und Inspektion durch den Fachmann. Spätestens bevor die Heizperiode beginnt, sollten Sie Ihre Feuerungsanlage gründlich inspizieren lassen.
2. Welches Holz darf ich verbrennen?
Naturbelassenes nicht stückiges Holz einschließlich Rinde, etwa in Form von Scheitholz, Hackschnitzeln oder Reisig sowie Sägemehl, Späne oder Rinde. Auch Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts sowie Holzpellets.
3. Anheizen von oben.
Dabei werden die Anzündhölzer quer über die Scheite gelegt. Dazwischen, auf einem der Scheite, den Anzünder plazieren. Weitere Anzündhölzchen mit Abständen quer darüber legen. Vorteil dieser Methode ist, dass sehr wenig unverbrannte Gase entstehen.
4. Partikelfilter.
Es sind bereits verschiedene Staubabscheider im Handel erhältlich. Diese darf man allerdings nur dann verwenden, wenn eine zuständige Behörde festgestellt hat, dass sie sich eignen oder eine "Bauartzulassung" vorliegt. Eine Übersicht zugelassener Staubfilter finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Instituts für Bautechnik unter www.dibt.de (Suche: Staubabscheider für Feuerungsanlagen).
5. Offene Kamine besser nicht.
Ider der Feuerraum zum Wohnzimmer offen, können Sie die Zufuhr der Verbrennungsluft nicht regeln. Offene Kamine verursachen wegen niedriger Verbrennungstemperaturen und eines zu hohen Luftüberschusses viele Schadstoffe und geben ohnehin nur wenige Wärme ab.
6. Wohin mit der Asche?
Holzasche kann unvollständig verbrannte Rückstände enthalten - beispielsweise Krebs erzeugende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe wie Benzo(a)-pyren. Bei der Ascheentsorgung sollten Sie daher die Prinzipien der Hygiene beachten: Vermeiden Sie unbedingt, Staub aufzuwirbeln, um keine gesundheitsschädlichen Ascheteilchen einzuatmen. Sie sollten die Asche auch möglichst nicht berühren. Entsorgen können Sie sie mit dem Hausmüll. Achten Sie dabei darauf, dass die Asche nicht mehr heiß ist.
Die Verordnung über kleine Feuerungsanlagen
... regelt Kaminöfen im häuslichen Bereich.
- Danach müssen Einzelraumfeuerungen, die vor dem 22. März 2010 errichtet wurden, Grenzwerte für Staub von 0,15 g/m³ und für Kohlenmonoxid (CO) von 4 g/m³ einhalten.
- Wenn diese Limits nicht einzuhalten sind, müssen die Kaminöfen je nach Herstellungsjahr seit 2015 und bis spätestens Ende 2024 saniert oder ausgetauscht werden.
- Das Umweltministerium schätzt, dass von der Sanierungspflicht 4,3 bis 4,6 Millionen der bundesweit 15 Millionen Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe betroffen sind.
- Neue Kaminöfen für Scheitholz dürfen seit 2015 nicht mehr als 40 mg Staub pro m³ emittieren. Sogar nur 15 mg pro m³ verlangt das Umweltzeichen Blauer Engel.
Seit 2015 müssen neue Holzöfen hierzulande strengere Grenzwerte einhalten - je nach Typ und verwendeten Brennstoff zwischen 20 und 40 mg/m³. Doch die Öfen müssen die Emissionslimits lediglich auf dem irrealen Prüfstand im Labor einhalten, moniert Friedrich. Auch die Messgeräte der Schornsteinfeger seien ungenau und erlaubten 40 Prozent Abweichung. Zudem beklagt sich Friedrich über die langen Fristen für Austausch und Nachrüstung der Altöfen."bei Einzelraumfeuerungsanlagen bis 2024".
Nun kann für Kaminöfen das Umweltzeichen Blauer Engel vergeben werden, was mit einer deutlichen Reduzierung der Schadstoffemissionen einherginge. Das Umweltbundesamt will jeden Besitzer eines alten Ofens dazu ermutigen, diesen möglichst zu ersetzen. Schließlich benötige man in modernen Holzöfen bei richtiger Schichtung für die gleiche Wärme weniger Brennstoff. Und nicht zuletzt könne ein effizienter Ofen auch Streit in der Nachbarschaft ausräumen - dann nämlich, wenn es nebenan eben nicht mehr rußt und stinkt aus vollen Rohren. (tb)
-> Ein 24-seitiger Ratgeber des Umweltbundesamtes (Heizen mit Holz, Ausgabe 2018) steht für Sie zum Download bereit unter https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/heizen-holz
- Quelle: UmweltBriefe Ausgabe Januar 2020