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- Das Bayer. Verfahrenshandbuch Erneuerbare Energien.
Unter den Anwendungsbereich des Verfahrenshandbuchs fallen Anlagen, die Energie aus den erneuerbaren, nichtfossilen Energiequellen
- Wind
- Sonne (Solarthermie und Photovoltaik)
- geothermischer Energie
- Umgebungsenergie
- Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie
- Wasserkraft
- Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas
gewinnen. In erster Linie geht es dabei um Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität oder Wärme
bzw. Kälte. Diese Anlagen sind dabei nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit
von großer Bedeutung, sondern tragen darüber hinaus auch zur Schonung der natürlichen
Ressourcen und dem Klimaschutz bei.
In Teil D des Verfahrenshandbuchs sind auf den Seiten 87 bis 94 baurechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen und deren Verfahren aufgeführt. Für baurechtliche und denkmalschutzrechtliche Verfahren ist die Stadt Waldkraiburg Ihr Ansprechpartner.
Andere Gestattungsverfahren richten sich nach dem Wasserrecht oder dem Immissionsschutzrecht. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Mühldorf.
Bitte beachten Sie auch die Vorschrift des Art. 44a Bayer. Bauordnung, die seit dem Jahr 2023 für alle Vorhaben, die nicht überwiegend dem Wohnen dienen, die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf dafür geeigneten Dächern vorschreibt.
- Bayerisches Verfahrenshandbuch Erneuerbare Energien (bayern.de)
(Homepage des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr)
- Bayerisches Verfahrenshandbuch Erneuerbare Energien (bayern.de)
(Homepage des Landesamts für Umwelt)