Stadt Waldkraiburg
Wie geht es mit dem Waldbad weiter?
Bereits seit einiger Zeit beschäftigt sich die Stadt Waldkraiburg mit der Erneuerung des
Waldbades. Nachdem eine Zusammenarbeit für den Neubau eines interkommunalen
Freibades mit der Gemeinde Aschau am Inn an einem Bürgerentscheid der Nachbar-gemeinde
gescheitert war, erteilte der Stadtrat in seiner Sitzung vom 26. März 2019
der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH den Auftrag, einen Entscheidungsvorschlag zur
Thematik „Schwimmbad Waldkraiburg“ für den Stadtrat in ergebnisoffener Zusam-menarbeit
unter Beteiligung eines Steuerkreises, einer Projektgruppe sowie unter Ein-bindung
eines externen Projektmoderators zu erarbeiten.
In der Stadtratssitzung vom 14. Juli 2020 wurde dem Stadtrat das Ergebnis der Projekt-gruppe
vorgestellt, in der folgenden Woche wurden die Bürger der Stadt Waldkraiburg
in einer Informationsveranstaltung darüber informiert. Die eingesetzte Projektgruppe
hat sich für den Erhalt des bisherigen Waldbad-Standorts ausgesprochen, zwei Sanie-rungsvarianten
ausgearbeitet und mehrheitlich für die Variante 1 abgestimmt.
Das Waldbad in seinem aktuellen Zustand
Beide Varianten sehen folgendes Beckenprogramm vor:
- 50-Meter-Sportbecken mit 8 Bahnen
- 10 Meter Sprungturm/-becken
Stadtwerke Waldkraiburg GmbH
Fitness im Herbst und Winter
Schwimmen in der Schulschwimmhalle immer samstags
Die Schulschwimmhalle der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH öffnet jeweils samstags
um 13 Uhr für vier Stunden.
Die ersten beiden Stunden sind im 25 Meter Becken für das Schwimmen reserviert, der
Nichtschwimmerbereich ist ebenso zugänglich. Ab 15 Uhr werden die Leinen heraus-genommen
und es werden Spielgeräte eingesetzt.
Die Hygienemaßnahmen in der Schulschwimmhalle können auf die drei eingeübten
Punkte (Abstand, Mund-Nasenschutz, Hände waschen) zusammengefasst werden. Das
Kreisschwimmen wird wie im Waldbad fortgeführt.
Alle Regelungen hängen in der Schulschwimmhalle zum Nachlesen aus, außerdem be-antworten
die Mitarbeiter der Stadtwerke sowohl am Eingang wie auch am Becken
jederzeit gerne Fragen zum Hygienekonzept.
- Neubau eines Erlebnisbeckens als Ersatz für das Nichtschwimmerbecken
- Neubau des Kleinkinderbereichs
- Spraypark (als Ersatz für das bisherige Wellenbecken)
Die Variante 1 unterscheidet sich im Wesentlichen von Variante 2 dadurch, dass das be-stehende
Sportbecken und Sprungbecken saniert und nicht an anderer Stelle auf dem
Waldbadareal neu errichtet werden sollen. Beide Varianten sehen den Neubau des Um-kleidetrakts,
die Erweiterung von Parkplätzen sowie die Kiosk- und Techniksanierung
vor.
Im Rahmen des Bundesförderprogramms zur Sanierung von Sportanlagen wurden der
Stadt Waldkraiburg Fördermittel in Höhe von 1,6 Mio Euro zugesagt. Die Gesamtkosten
sollen 12,6 Mio Euro (einschließlich Fördermittel) nicht überschreiten.
Zur Vorbereitung des abzugebenden Förderantrags wurde mit dem Fördermittelgeber
eine Telefonkonferenz durchgeführt, um die Voraussetzungen, Inhalte und den Ablauf
der Sanierungsförderung zu besprechen. Hierbei wurde von Seiten des Fördermittelge-bers
empfohlen, im Hinblick auf die Umsetzung von Barrierefreiheit sowie ökologische
und ökonomische Nachhaltigkeit, einen Planungswettbewerb nach VgV §§ 69 ff. durch-zuführen.
Daraus folgt, dass eine Festlegung auf die Sanierungsvariante 1 zum jetzigen
Zeitpunkt nicht angezeigt ist. Die neue Kenntnislage, die erst seit dem 18. August und
somit nach der Empfehlung der Projektgruppe bekannt geworden ist, führt zu einer
veränderten Vorgehensweise. Das von der Projektgruppe erarbeitete Beckenprogramm
soll als Planungsvorgabe in einen Planungswettbewerb einfließen. Die Vorgabe einer
konkreten Variante würde dem Sinn und Zweck eines Planungswettbewerbs wider-sprechen.
Die Sanierungsmaßnahme muss innerhalb des Förderprogrammes bis Ende 2024 voll-ständig
abgeschlossen sein.
In seiner Sitzung am 6. Oktober 2020 entschied sich der Stadtrat für eine Sanierung am
bestehenden Standort mit dem in der Variante 1 genannten Becken- und Funktions-programm
unter Berücksichtigung der Förderbedingungen des Bundesprogramms
Sanierung kommunaler Einrichtungen.
Den nächsten Schritt wird ein Realisierungswettbewerb darstellen. Die Festlegung der
Vorgaben und Kriterien des Realisierungswettbewerbs erfolgt durch den Stadtrat.
Foto: Sabine Decker
8 WALDKRAIBURG AKTUELL