Stadt Waldkraiburg
AOK bleibt Gesundheitspartner der Stadt Waldkraiburg
Gemeinsam für die Gesundheit der Beschäftigten
Die AOK berät interessierte Arbeitgeber aller Branchen über Leistungen aus dem AOK-Service
Gesunde Unternehmen. Auskünfte geben die AOK-Firmenkundenberater oder
Fachbereichsleiter Dieter Trost unter 08631 614-179.
Erster Bürgermeister Robert Pötzsch und AOK-Direktor Andreas Santl (v. l.) unterzeichnen das Kooperationsab-kommen
im Waldkraiburger Rathaus.
Die Stadt Waldkraiburg hat sich für die Gesundheit ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz
weiterhin die Expertise der AOK gesichert. Bürgermeister Robert Pötzsch und AOK-Di-rektor
Andreas Santl unterzeichneten das entsprechende Kooperationsabkommen.
Bürgermeister Pötzsch freut sich über die Fortsetzung der Kooperation: „Die AOK hat
mit professionellen Analysen und tollen Angeboten für unsere Beschäftigten erheb-lich
zur Stärkung unseres Betrieblichen Gesundheitsmanagements beigetragen,“ so
das Stadtoberhaupt. So erfolgte im letzten Jahr eine anonymisierte Analyse der Krank-schreibungen
als Grundlage für die Entwicklung zielgerichteter Maßnahmen für die
Mitarbeitergesundheit, wie einem RückenFit-Kurs oder einem Gesundheitstag zum
Thema „Stressresilienz“.
AOK-Direktor Andreas Santl dankte für das Vertrauen. Er sieht einen aktuellen Trend:
„Nach dem Lockdown im Frühjahr, stellen wir nun eine verstärkte Nachfrage der hei-mischen
Arbeitgeber nach Unterstützung im Betrieblichen Gesundheitsmanagement
fest. Wir passen unsere Angebote stets den aktuellen Corona-Hygieneregeln und –be-dürfnissen
der Unternehmen an und können Betriebe auch in diesen unsicheren Zeiten
bedarfsgerecht unterstützen.“
Die Leiterin der Waldkraiburger AOK-Geschäftsstelle, Regina Rasch, macht das an
einem Beispiel deutlich: „Bei betrieblichen Gesundheitstagen zur Rückengesundheit
führen wir beispielsweise derzeit nur kontaktfreie Messungen durch. So können bei-spielsweise
in einem bildgebenden Verfahren Fehlbelastungen ohne direkten Kontakt
mit dem Beschäftigten und unter Einhaltung der Abstandsregeln erkannt werden.
Stadt Waldkraiburg
Neues Stadtratsmitglied vereidigt
Johann Vetter rückt für Done Brunnhuber nach
Ende September entschied sich Stadtrat und Referent
für Umwelt, Natur- und Tierschutz Done Brunnhuber
(UWG), seine ehrenamtliche Tätigkeit in der Kommunal-politik
aus gesundheitlichen Gründen niederzulegen.
Done Brunnhuber war seit der Kommunalwahl 2014 im
Waldkraiburger Stadtrat tätig und hat sich stets für die
Interessen der Waldkraiburger Bürger, im Besonderen für
die Bürger der Ortsteile, eingesetzt. Nach dem Ableben
des früheren Umweltreferenten Gerd Ruchlinski (SPD)
im Frühjar 2019 übernahm Done Brunnhuber dessen
Tätigkeit und hatte fortan, noch mehr als zuvor, einen
stetigen Blick auf den Umwelt- und Tierschutz im Wald-kraiburger
Stadtgebiet.
Für Done Brunnhuber rückt Johann Vetter (UWG) in den
Stadtrat nach, der bei der Kommunalwahl 2020 erst-mals
als Stadtratskandidat wählbar war und knapp den
Einzug in den Stadtrat verpasst hatte. Der Dip. Ing. (FH)
Maschinenbau wird neben dem Stadtrat auch den Stadt-entwicklungs-,
Bau- und Umweltausschuss in seinen
Entscheidungen unterstützen.
Die Aufgaben des Referenten für Umwelt, Natur- und
Tierschutz übernimmt zukünftig Wolfgang Hintereder
(UWG), der seit der Kommunalwahl 2020 dem Waldkrai-burger
Stadtrat angehört.
In seiner Sitzung am 6. Oktober hat der Stadtrat diese
Änderungen beschlossen.
Die Stadt Waldkraiburg wünscht Done Brunnhuber für
seine Zukunft alles Gute, Johann Vetter und Wolfgang
Hintereder wünscht sie gutes Gelingen für ihre neuen
Tätigkeiten.
Johann Vetter (UWG) gehört nun dem Waldkraiburger Stadtrat an
Stadt Waldkraiburg
Genehmigungspflicht
bei Nutzung öffentli-cher
Verkehrsflächen
Die Stadt Waldkraiburg informiert, dass für das
Abstellen von Werbefahrzeugen oder Anhängern
(Anhänger gelten als Fahrzeuge) die Erlaubnis der
Stadt Waldkraiburg notwendig ist.
Grundlage hierfür ist die Satzung über Erlaubnisse
und Gebühren für Sondernutzungen an öffentli-chen
Verkehrsflächen der Stadt Waldkraiburg.
Eine Erlaubnis ist auch dann erforderlich, wenn der
Gemeingebrauch nicht beeinträchtigt wird.
Nach der Sondernutzungssatzung kann für ab-gestellte
Werbefahrzeuge oder Anhänger für den
ersten abgestellten Tag 100 Euro und für jeden
weiteren Tag 50 Euro Sondernutzungsgebühr be-rechnet
werden.
Zudem kann die Erteilung der Sondernutzungs-erlaubnis
auch abgelehnt werden.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Nejla Nayki unter
08638 959 1630 oder nejla.nayki@waldkraiburg.de
zur Verfügung.
4 WALDKRAIBURG AKTUELL