Stadt Waldkraiburg
Der städtische Haushalt 2021 ist verabschiedet
In seiner Sitzung am 23. Februar verabschiedete der Waldkraiburger Stadtrat den Haus-halt
für das Jahr 2021.
Leider blieben die Erträge aus dem Gewerbesteueraufkommen auch 2020 hinter den
schon gedämpften Erwartungen zurück. Anstatt geplanter 14,250 Mio. Euro erbrachte
das Jahresergebnis pandemiebedingt lediglich rd. 13,3 Mio. Euro. Daher mussten die
Werte für 2021 und die folgenden Finanzplanungsjahre ebenfalls nach unten ange-passt
bzw. konnten mit nur mäßigen prozentualen Steigerungen versehen werden.
Erfreulicherweise profitiert der Haushalt von deutlichen Entlastungen bei der Gewer-besteuerumlage.
Sie sank bereits 2020 von 64 % auf 35 %, was die Finanzierung der
Haushalte merklich erleichtert. Die Kreisumlage steigt 2021 jedoch von 51 v.H. um 0,7
Punkte auf 51,7 v.H. und relativiert die Entlastungen an anderer Stelle. Auch sind für
Landratsamt Mühldorf am Inn
Hilfe bei der Registrierung für über 80-jährige
Landratsamt verteilt Corona-Impftermin-Karten an Gemeinden
Um den über 80-jährigen im Landkreis, die sich impfen
lassen möchten und sich noch nicht für eine Corona-
Schutzimpfung angemeldet haben, bei der Registrie-rung
für einen Impftermin zu helfen, verteilte das Land-ratsamt
Corona-Impftermin-Karten an die Gemeinden.
Diese Karten können von allen Landkreisbürgerbürgern,
die 80 Jahre oder älter sind, bei ihrer jeweiligen Gemein-de
abgeholt werden. Nach dem Ausfüllen der Karte kann
diese im beigefügten vorfrankierten Kuvert direkt an
das Impfzentrum Mühldorf gesendet werden. Die Zu-sendung
ist dabei kostenlos. Daten, die hier abgefragt
werden, sind unter anderem der Name, die Adressdaten,
die Telefonnummer sowie die bevorzugte Rückrufzeit.
Sobald die ausgefüllte Corona-Impftermin-Karte am
Impfzentrum Mühldorf eingegangen ist, meldet sich das
Team des Impfzentrums zeitnah telefonisch beim Impf-interessierten
um ihm bei der Registrierung für einen
Impftermin zu helfen.
die nächsten Jahre weitere Umlageerhöhungen absehbar. Es bleibt zu hoffen, dass die
avisierten 2,3 Punkte zumindest nicht voll zum Tragen kommen.
Die erhöhten Finanzausgleichszuweisungen leisten einen positiven Beitrag zur darge-stellten
Finanzsituation. Die Finanzlage profitiert im Übrigen von den Gewerbesteuer-kompensationszahlungen
durch Bund und Land im Jahre 2020. Bei Realisierung der
im Haushaltsplan eingestellten Maßnahmen wird sich der Bedarf an Fremdkapital
und damit auch die Höhe des Schuldendienstes in den nächsten Jahren deutlich erhö-hen.
Allein die Verpflichtungen, die im Haushaltsjahr zu Lasten von Auszahlungen der
Folgejahre vorgesehen sind, belaufen sich auf rd. 56,9 Mio. Euro. Davon wirken rd. 5,7
Mio. erst außerhalb des Finanzplanungszeitraumes nach und sind in voller Höhe mit
Fremdkapital zu finanzieren. Auch weiterhin ist damit die Bildung eigener Finanzrück-lagen
nicht darstellbar; dies sollte jedoch ein wichtiges Ziel der künftigen Haushalts-entwicklungen
bleiben. Eine Kreditaufnahme für Investitionen ist 2021 mit 4,0 Mio.
Euro vorgesehen; der Finanzplanungszeitraum weist einen weiteren Bedarf von rd. 31
Mio. Euro aus. Bei planmäßiger Tilgung beläuft sich der Fremdkapitalstand am Ende
der Finanzplanung auf rd. 42,6 Mio. Euro. Die Stadt Waldkraiburg steht vor dem Haus-halt
mit dem größten Investiv- und Kreditvolumen ihrer Geschichte, denn auch nach
2024 sind weitere Kreditaufnahmen in Höhe von rund 8,8 Mio. Euro notwendig, sofern
die Maßnahmen, wie eingestellt, zur Umsetzung kommen. Aufgrund des vorhandenen
Geldbestandes aus dem Vorjahr und der eingeplanten Kreditaufnahme sind die Finanz-mittel
für das laufende Haushaltsjahr aus heutiger Sicht als gesichert zu bewerten. Die
rechtliche Betrachtung der Finanzsituation ist der Übersicht zur dauernden finanziellen
Leistungsfähigkeit zu entnehmen. Die großen organisatorischen und finanziellen Her-ausforderungen
für die nächsten Jahre bleiben unverändert die Themen Kinderbetreu-ungseinrichtungen,
Schulen, Schwimmbad, Verkehr, Rathaus, Stadtentwicklung; auch
der Aufbau und die Entwicklung des Forschungszentrums gehört dazu.
Die Entscheidungsfindung der Maßnahmenpriorität hat sich dabei an den kommunal-rechtlichen
Vorgaben auszurichten.
Auch muss berücksichtigt werden, dass die Corona-Krise im Haushaltsjahr deutlich ne-gative
Auswirkungen auf die Ertrags- und Aufwandssituation haben könnte. In welcher
Höhe diese sich zeigen, lässt sich allerdings nicht verlässlich vorhersehen.
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© Landratsamt Mühldorf
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