Stadt Waldkraiburg
Neue Online-Dienstleistung im Bürgerserviceportal
Sichere elektronische Kommunikation mit der Stadtverwaltung
Stadt Waldkraiburg
Was ist zu beachten?
Regeln beim Feiern und Arbeiten im Freien
Nach Anlaufschwierigkeiten zeigt sich das Wetter
nun von seiner schönsten Seite. Der Sommer ist
da!
Viele Bürger Waldkraiburgs feiern und zelebrieren
die sommerlichen Tage mit privaten Grillfesten
und kleinen Feiern in den eigenen vier
Wänden oder auch im heimischen Garten. Das Zusammensein
mit der Familie oder mit Freunden
wird oft zu einer ausgelassenen Fete mit guter
Stimmung.
Die Stadt Waldkraiburg weist darauf hin, dass
auch bei solchen Feiern die öffentlichen Regeln
für ein angenehmes Zusammenleben eingehalten
und bedacht werden müssen. Hierzu weisen
wir unter anderem auf die Verordnung über die
Bekämpfung des Lärms in der Stadt Waldkraiburg
hin.
Ein Auszug besagt, dass die Benutzung von Musikinstrumenten
und Tonwiedergabegeräten so
zu gestalten ist, dass Dritte nicht unzumutbar
gestört oder belästigt werden. Die Benutzung im
Freien ist von 22 bis 7 Uhr verboten.
Oft hilft es auch, den anliegenden Nachbarn, vor
einer anstehenden Feier zu informieren. Dies
lässt oft ein mögliches Ärgernis verhindern.
Bei ruhestörenden Haus- und Gartenarbeiten soll
die Mittagsruhe von 12 bis 14 Uhr gewahrt werden.
Was das Feuer im Freien betrifft, hierunter fällt
auch das Grillen, und was es dabei zu beachten
gibt, können Sie aus der Juni’19 Ausgabe der
Stadtinfo entnehmen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die
Stadt Waldkraiburg, Öffentliche Sicherheit und
Ordnung.
Bürger sollen mit der Verwaltung einfach und
sicher online kommunizieren und Verwaltungsleistungen
auch online erledigen können. Das
erspart den Gang zur Behörde und Zeit.
Ab sofort ist der Online-Dienst „Sicherer Dialog“
mit der Waldkraiburger Stadtverwaltung über
das Bürgerserviceportal möglich. Der „Sichere
Dialog“ bietet eine elektronische Kommunikation
zwischen Bürger und Verwaltung für unterschiedliche
fachliche Themen über eine sichere und
datenschutzkonforme Übertragung der Nachricht
bei gleichzeitig sicherer Authentifizierung des Absenders.
Bereits seit 2013 gibt es das Online-Bürgerserviceportal
womit einige Dienstleistungen bequem
von zu Hause aus erledigt werden können.
Hierzu zählen derzeit die Leistungen:
- Meldebescheinigung
- Ausweis-Statusabfrage
- Übermittlungssperren
- Umzug innerhalb der Stadt
- Voranzeige einer Ummeldung
- Briefwahl-Antrag
- Bürgerauskunft
- Führungszeugnis
- Sicherer Dialog
Neben den Dienstleistungen des Bürgerserviceportals
können auch die gängigsten Formulare
aus dem Bereich
- Baurecht
- Gewerbe- und Gaststättenrecht
- Hundesteuer
- Schulwesen
und viele weitere mehr rund um die Uhr online
abgerufen werden.
Über das Bürgerserviceportal besteht auch die
Möglichkeit ein Bürgerkonto, die sog. BayernID,
einzurichten. Die Authentifizierung erfolgt
mit Hilfe des neuen Personalausweises (mit der
eID-Funktion) oder mit Benutzernamen und
Passwort. Existiert ein Bürgerkonto werden beim
Ausfüllen der elektronischen Formulare die persönlichen
Daten komfortabel aus dem Bürgerkonto
übernommen. Ein weiterer Vorteil ist, dass
über das bayernweite Bürgerkonto auch Dienste
anderer Kommunen oder des Freistaates genutzt
werden können.
WAS IST DIE BAYERN ID?
Der Freistaat Bayern hat gemeinsam mit den
Kommunen ein zentrales Postfach eingerichtet,
bei dem die sichere Authentifizierung auch
mit dem neuen Personalausweis erfolgen
kann. Dieser beinhaltet eine neue Online-Ausweisfunktion,
die sog. eID Funktion. Diese eID
Funktion des neuen Personalausweises dient
unter anderem der Anmeldung im Bayernportal.
In Verbindung mit dem Bayerischen E-Government
Gesetz bietet die BayernID die Möglichkeit,
die in vielen Fällen erforderliche Schriftform
zu ersetzen und damit die Verfahren
durchgängig Online zu ermöglichen. Damit
spart sich der Bürger den Gang zur Behörde
und kann die gewünschte Dienstleistung auch
Online beantragen.
Ziel ist, die Online-Leistungen auf kommunaler
sowie Länderebene und später auch auf
Bundesebene einfach und sicher zu nutzen.
Die über das BayernPortal bzw. das kommunale
Bürgerserviceportal bereits heute angebotenen
Verwaltungsdienstleistungen werden mit
der zentralen BayernID in gebündelter Form
einheitlich nutzbar gemacht.
8 WALDKRAIBURG AKTUELL