WALDKRAIBURG AKTUELL 5
Stadt Waldkraiburg
Waldfriedhof: Baumbestattungen und Rosengarten
„Neue Grabarten“ für Waldkraiburger Friedhof
Seit vielen Jahren befasst sich das Team des Friedhofs Waldkraiburg mit der
Thematik „neue Grabarten“. Eine klare Tendenz zur, im Bedarfsfall pflegefreien,
Urnenbestattung ist erkennbar. Die Stadt Waldkraiburg will mit den
neuen Grabarten, die Ende Mai offiziell von Pater Stiegler und Pfarrer Stritar
eingeweiht wurden, der Entwicklung zur „naturnahen Urnen - Bestattung“
Rechnung tragen. Der Trend zur Urnenbestattung ist seit Mitte der 1970er
Jahre ungebrochen. Mit insgesamt 2.614 Urnennischen hat der Waldfriedhof
bereits 1974 und mit der Erweiterung 1989 dieser Richtung Rechnung
getragen. So gab es in Waldkraiburg im letzten Jahr 73,5 % Urnenbeisetzungen.
Seit 2010 hat der Waldfriedhof eine sehr geschätzte und gut angenommene
Lösung gefunden: Die Urnengemeinschaftsanlagen „Urnenkreise“. Die Idee
hinter den neuen Grabarten Baumbestattungen und Rosengarten ist, dass
aus den sterblichen Überresten eines Menschen etwas Neues in der Natur
entsteht. Im Herbst 2018 wurde die Wiese an den Abschiedsräumen für die
Gemeinschaftsbäume angelegt, ein Weg und ein Platz zur Kommunikation
geschaffen. Es wurden nach sorgfältiger Abwägung bisher freie Bereiche
auf dem Waldfriedhof ausgewählt und neu überplant. Sie eignen sich besonders
für diese neuen Bestattungsarten. Erweiterungsmöglichkeiten sind
vorhanden.
Die notwendige Satzungsänderung wurde durch den Waldkraiburger Stadtrat
am 14. Mai beschlossen.
EIN KURZÜBERBLICK:
Die Baumbestattung: Biologisch abbaubare Urnen, ggf. auch mit biologisch
abbaubaren Überurnen, werden in der Erde rund um einen, durch die Stadt,
gepflanzten Baum beigesetzt. Die Bäume werden von der Stadt ausgesucht
und gepflanzt.
Der Rosengarten: Bestattungen von biologisch abbaubare Urnen, ggf. auch
mit biologisch abbaubaren Überurnen, werden in der Erde beigesetzt. Anschließend
wird ein Rosenstock durch die Stadt, genau an dieser Stelle gepflanzt.
Die Angehörigen haben die Auswahl aus mehreren kleinstämmigen
Rosenarten.
Folgende Möglichkeiten gibt es:
GEMEINSCHAFTSBÄUME
Auf der freien Wiese unmittelbar hinter den Abschiedsräumen ist dieses
neue Grabfeld entstanden. Bisher wurden vier Bäume jeweils in die Ecken
gepflanzt. Eine Erweiterung um sechs Bäume ist möglich. Die Bäume werden
anfangs einen Stammumfang von ca. 20 cm und eine Höhe von ca. 3 m haben.
In der Mitte ist eine Kommunikationsfläche mit zwei Platanen entstanden.
Der Erwerb kann erst nach einem Sterbefall erfolgen. Die Auswahl des
Baumes ist möglich. Es entsteht kein Recht am Baum. Derzeit sind folgende
Bäume gepflanzt: Trompetenbaum - Goldesche - Feldahorn - Schwarzerle. Es
werden kreisförmig, in einem Abstand von ca. 1 m rund um den Stamm, bis
zu ca. zehn Urnen beigesetzt. Maximal zwei Kreise sind vorgesehen.
Für jeden Baum ist eine Eichenstehle aufgestellt worden. An der Eichenstehle
können die Namen des Verstorbenen (einheitliche Schilder) angebracht
werden.
Die Gemeinschaftsbäume befinden sich hinter der Aussegnungshalle
FAMILIENBÄUME
Im nord-westlichen Bereich des Friedhofes (Grabfeld 08 H) entlang der
Grenze zum Wald nach Aschau a. Inn, befindet sich eine freie Wiese. Hier
werden im Rahmen des ersten Abschnitts neun Bäume mit einem Stammdurchmesser
von ca. 20 cm und einer Höhe von ca. 3 m. gepflanzt. Der
Erwerb kann erst nach einem Sterbefall erfolgen. Es entsteht kein Recht am
Baum. Es dürfen beliebig viele Familienmitglieder rund um den Baum bestattet
werden. Die einheitliche Kennzeichnung des Familienbaums erfolgt
durch die Friedhofsverwaltung.
ROSENGARTEN
Im Bereich des Grabfeldes 12 befindet sich ein geeignet großer Wiesenbereich.
Der Rosengarten soll durch eine ca. 45 m lange Hibiskus Hecke
umrandet werden. Sie dient als Abgrenzung zu den vorhandenen Reihengräbern.
Der Erwerb kann erst nach einem Sterbefall erfolgen. Es entsteht
kein Recht am Rosenstock. Vorerst ist angedacht, nur eine Urne an jedem
Rosenstock beizusetzen. Die einheitliche Kennzeichnung des einzelnen
Rosenstockes erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
Für alle drei Grabarten gilt:
Das Ablegen von Blumen, Kränzen und Kerzen ist im Rahmen einer Beisetzung,
bis zu zwei Wochen danach auf dem dafür vorgesehenen Platz zulässig.
Die Wiese bleibt unberührt. Das Aufstellen von Grabzeichen (Steine,
Engel, Laternen, usw.) ist nicht gestattet. Die Stadt ist berechtigt widerrechtlich
abgelegte Gegenstände entschädigungslos und kostenpflichtig zu entsorgen.
Kosten / Gebühren für alle neuen Grabarten:
Die Planung und Umsetzung erfolgt in Eigenleistung durch die Friedhofsmitarbeiter
zusammen mit der Friedhofsverwaltung. Auf den Einsatz eines
Garten- und Landschaftsarchitekten konnte verzichtet werden.
Derzeit wird die Friedhofsgebührensatzung durch ein Kommunalberatungsbüro
überplant. Eine Aussage über die tatsächliche Gebührenhöhe ist derzeit
leider noch nicht möglich.