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März 2016 Haus der Kultur Bühnenhelfer gesucht Melden Sie sich! 7 Einladung Am 13. April Versteigerung von Fundsachen Die Stadt Waldkraiburg versteigert Fundgegenstände, die sich auf Grund von Funden bzw. als unanbringbare Sachen (§ 983 BGB) in ihrem Besitz befinden, wie beispielsweise Fahrräder und Ähnliches. Die Versteigerung findet am Mittwoch, den 13. April 2016 ab 16.00 Uhr in der Fahrzeughalle des Feuerwehrgerätehauses in der Prießnitzstraße 155 in Waldkraiburg statt. Eine Besichtigung der Gegenstände ist am gleichen Tag ab 15.45 Uhr möglich. Bitte beachten sie, dass die Gegenstände gebraucht und reparaturbedürftig sind. Tag der kleinen Waldkraiburger Am 10. April im Haus der Kultur Ein buntes Rahmenprogramm für die ganze Familie Information Was ist erlaubt? Abstellen von Werbefahrzeugen Das Haus der Kultur sucht ab der kommenden Saison Helfer zum Auf- und Abbau von Bestuhlungen und Theaterproduktionen. Die Einsatzzeiten liegen in den Vormittags bzw. Abendstunden. Es handelt sich hierbei um eine Beschäftigung auf Stundenbasis. Körperliche Belastbarkeit wird vorausgesetzt. Bei Interesse wenden Sie sich bitte per E-Mail an Herrn Andre Baum-Knieps: a.baumknieps@kultur-waldkraiburg.de Am 10. April findet ab 14 Uhr wieder der beliebte Tag der kleinen Waldkraiburger im Haus der Kultur statt. Die Informationsmesse für werdende Eltern und Familien zieht alle zwei Jahre viele Besucher an. Der vielseitige Nachmittag bietet eine Menge für die ganze Familie. Wir haben ein buntes Programm mit dem beliebten Klick Klack Theater, Spielen, Überraschungsgästen und vielen Beratungsangeboten zusammengestellt. Die Eltern können sich an den zahlreichen Ständen beraten lassen. Vertreten sind Vereine, Kindergärten, Behörden und Beratungsstellen. Die Waldkraiburger Kinder erhalten Begrüßungsgeschenke und bei der Tombola winken tolle Preise. Seien Sie dabei und verbringen Sie einen abwechslungsreichen Nachmittag! Die Stadt Waldkraiburg informiert aus gegebenem Anlass über das Abstellen von Werbefahrzeugen. Das Aufstellen von mit Reklame versehenen Fahrzeugen oder Anhängern auf öffentlichen Verkehrsflächen zu Werbezwecken ist unter Androhung von Bußgeld verboten, wenn keine entsprechende behördliche Erlaubnis vorliegt. Die Kommune kann für eine derartige Nutzung darüber hinaus eine Sondernutzungsgebühr verlangen. Eine Sondernutzung liegt nach einer Entscheidung durch die Straßenverkehrsbehörde vor, wenn ein zugelassenes und betriebsbereites Fahrzeug praktisch nicht mehr als Transportmittel dient und es nur als (motorisierte) Werbefläche verwendet wird. Dies gilt sowohl für reine Werbefahrten als auch für das Abstellen an Straßen oder auf Parkplätzen. Steht ein solcher Wagen länger als 24 Stunden am selben Platz, kann er als Werbeträger eingestuft und mit einer Sondernutzungsgebühr belegt werden, die im vorliegenden Fall 100 Euro erster Tag, jeder weitere Tag 50 Euro beträgt. Hinweis Finanzamt Unterlagen für die Steuererklärung Seit diesem Jahr verschickt das Finanzamt keine Unterlagen mehr für die Steuererklärung. Die gängigen Formulare können aber an der Information im Rathaus der Stadt Waldkraiburg abgeholt werden. Der Mantelbogen und Anlage N liegen direkt zum Mitnehmen aus, weitere Formulare werden auf Anfrage an der Information gerne ausgegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Information keine Beratung zuteil werden lassen können und Ihnen auch nicht beim Ausfüllen der Formulare behilflich sein können.


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