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Stadtinfo Mai 2015

Mai 2015 Einladung Stadt Waldkraiburg Am 15. Juni im Haus der Kultur Bürgerversammlung Bürger mit Handicap im Gespräch mit dem Bürgermeister Veranstaltungen gut besucht Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, es freut mich, Sie erstmals in meiner Amtszeit recht herzlich zur Veranstaltung Waldkraiburger Bürger mit Handicap im Gespräch mit dem Ersten Bürgermeister, am Montag, 15. Juni 2015 um 17 Uhr ins Haus der Kultur, Braunauer Str. 10 (Bistro Cult, Erdgeschoss) Am 16. April hatte die Stadt ins Haus der Kultur zur Bürgerversammlung geladen, einladen zu dürfen. um den Bürgern die Gelegenheit zu bie- Ich möchte Ihnen die Möglichkeit bieten, in lockerer Atmosphäre mit dem Ersten ten, direkt von Bürgermeister Robert Bürgermeister, dem Sozialreferenten und der Behindertenbeauftragten der Stadt Pötzsch und den Gechäftsführern der Waldkraiburg ein Gespräch zu führen. Auch Mitarbeiter meiner Verwaltung wer- städtischen Gesellschaften zu erfahren, den anwesend sein. Fragen sind hier, genau wie einoffener Gedankenaustausch, wie es um die Stadt steht und was die ausdrücklich erwünscht. Pläne für die Zukunft sind. Waldkraiburger Bürgerinnen und Bürger, die weder selbst noch mit Hilfe von An- Am 23. April fand in Pürten eine weitere gehörigen kommen können, bieten wir einen kostenlosen Fahrdienst an. Bei ge- Bürgerversammlung statt, die ebenfalls wünschter Inanspruchnahme ist eine Anmeldung bis spätestens 12. Juni 2015 (11 gut besucht war. Uhr) unter der Telefonnummer 08638-959211 erforderlich. Wer die Termine nicht wahrnehmen konnte, hat die Möglichkeit die PDF Da- Es würde mich freuen, zahlreiche Teilnehmer begrüßen zu können. tei mit den Inhalten der Vorträge, die bei Ihr der Bürgerversammlung gehalten wur- Robert Pötzsch den, unter www.waldkraiburg.de herun- Erster Bürgermeister terzuladen. Bundesmeldegesetz Ein neuer Begriff mit Folgen Noch sechs Monate bis zur Einführung am 1. November 2015 Der Countdown läuft, am 1. November in § 19 BMG geregelte Mitwirkungs- der Anfangszeit sieht Hanesch Proble- 2015 tritt nun endgültig das neue Bun- pflicht soll nach dem Willen des Ge- me sowohl auf den Vermieter als auch desmeldegesetz in Kraft. Fragen zu setzgebers noch intensiver die Anmel- auf die Meldebehörde zukommen. Die melderechtlichen Vorschriften werden dung von Scheinwohnungen bekämpft Anmeldung einer Wohnung wird näm- künftig ausschließlich durch das BMG werden. lich ab 1. November 2015 tatsächlich geregelt, es handelt sich insofern um Ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes ist nur noch mit Vorlage einer entspre- ein „Vollgesetz“ anstatt wie bisher um der Vermieter oder Wohnungsgeber chenden Bezugsbestätigung möglich ein „Rahmengesetz“ mit entsprechen- somit am Meldevorgang beteiligt. Hier- sein. Der Vermieter oder Wohnungsge- der Regelungsmöglichkeit durch die zu hat der Wohnungsgeber oder eine ber muss also den tatsächlichen Einzug Bundesländer. von ihm beauftragte Person der melde- oder Auszug eines Meldepflichtigen In der heutigen Ausgabe möchten wir pflichtigen Person den Einzug oder den gegenüber der Meldebehörde bestäti- über die Wiedereinführung der Beteili- Auszug schriftlich oder elektronisch gen. gung des Vermieters/Wohnungsgebers innerhalb der im Gesetz genannten Das BMG sieht nunmehr in § 19 Abs. 5 bei der Anmeldung informieren. Entge- Fristen (zwei Wochen) zu bestätigen. auch wieder eine Mitwirkungspflicht gen der bisherigen Regelung ist künftig Diese Regelung wird, davon ist der des Vermieters oder Wohnungsgebers bei melderechtlichen Vorgängen (An-, Leiter des Einwohner-, Pass- u. Wahl- bei der Überprüfung von Wohnverhält- Um- und Abmeldung) die Beteiligung amtes, Siegfried Hanesch überzeugt, nissen vor. Dies bedeutet, dass die des Vermieters oder Wohnungsgebers einen größeren Verwaltungsaufwand Meldebehörde vom Vermieter Auskunft einer Wohnung erforderlich. Dies gilt als bisher mit sich bringen. Der Gesetz- über die Personen verlangen kann, dann nicht nur im privaten Bereich geber sieht nämlich vor, dass seitens welche in einem Objekt wohnhaft sind. sondern auch bei Vermietungen durch der Meldebehörde die ordnungsgemä- Insofern wird der Meldebehörde künf- Gesellschaften (Stadtbau GmbH, Woh- ße Beteiligung des Wohnungsgebers tig die Überprüfung von sogenannten nungs- u. Siedlungsgenossenschaft, nicht nur überwacht sondern ggf. auch „Scheinanmeldungen“ wesentlich er- Hausverwaltungen usw.). Durch diese, durchgesetzt werden muss. Gerade in leichtert werden. 6


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