Inhalt vorlesen

Betreiberpflichten für Anlagen zum Lagern und Verwenden von Heizöl - Heizölverbraucheranlagen

 

Heizöltanks können vor allem bei Überschwemmungen oder Starkregen zu einer Gefahr für Umwelt und Gebäude werden. Darum erinnert die Stadt Waldkraiburg an Regeln und Fristen für den Betrieb von Heizölverbraucheranlagen.

 

Neben der Gewässer- und Bodenverunreinigung können nicht ausreichend gesicherte Tanks je nach Füllgrad aufschwimmen und Schaden nehmen.
Mitte 2017 beschloss der Bundestag das „Hochwasserschutzgesetz II“ um weitere Verbesserungen im Hochwasserschutz gesetzlich zu verankern. Eine dieser Gesetzesänderungen betrifft Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten, das sind Gebiete, die statistisch einmal in hundert Jahren überflutet werden (HQ100).

In diesen Gebieten ist seit Anfang 2018 der Bau neuer Ölheizungen verboten und bestehende Anlagen hätten bereits bis 05.01.2023 hochwassersicher nachgerüstet werden müssen. Wird die Anlage in der Zwischenzeit wesentlich verändert, muss die Hochwassersicherheit sofort hergestellt werden.

Wer sich in einem „Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten“, im sogenannten HQ-Extrem befindet, also in Gebieten, die noch seltener von Extremhochwassern betroffen sind, hat mit der Nachrüstung noch Zeit bis 2033. Wer hier jedoch eine neue Anlage bauen möchte, oder eine bestehende wesentlich verändert, muss ebenfalls sofort für die notwendige Hochwassersicherheit sorgen.

Ob sich Ihr Heizöltank in einem Überschwemmungs- oder Risikogebiet befindet, können Sie auf den vom Bayerischen Landesamt für Umwelt veröffentlichten Hochwassergefahrenkarten im UmweltAtlas unter https://www.umweltatlas.bayern.de einsehen.

Des Weiteren möchte die Stadt an die wiederkehrende Prüfung von Heizölanlagen erinnern. Die Prüfpflicht gilt für alle Besitzer von unterirdischen Tanks, oberirdischen Anlagen größer als 1.000 Liter in Schutzgebieten sowie allen Tanks mit mehr als 10.000 Litern Volumen.

Wer einen Heizöltank besitzt oder betreiben möchte, muss dies rechtzeitig bei der Stadt Waldkraiburg anzeigen.

Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung bei Fragen zur Verfügung.

 

Cookie Einstellungen

Wir setzen automatisiert nur technisch notwendige Cookies, deren Daten von uns nicht weitergegeben werden und ausschließlich zur Bereitstellung der Funktionalität dieser Seite dienen.

Außerdem verwenden wir Cookies, die Ihr Verhalten beim Besuch der Webseiten messen, um das Interesse unserer Besucher besser kennen zu lernen. Wir erheben dabei nur pseudonyme Daten, eine Identifikation Ihrer Person erfolgt nicht.

Kategorie: Notwendig

Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation
und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig
funktionieren.

cb-enabled Dieses Cookie wird benutzt, um zu bestimmen, ob der Besucher die Cookie-Einverständnis-Box akzeptiert hat.
frontend Speichert eine zufällige ID, die sicherstellt, dass ein Benutzer eindeutig als Gast oder angemeldeter Benutzer identifiziert werden kann.

 

Kategorie: Statistik

Statistik-Cookies helfen uns zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren, indem
Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.

_ga Registriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren
_gat Wird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken
_gid Registriert eine eindeutige ID, die verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren

 

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

  • Nur notwendige
  • Alle akzeptieren